RoHS 2015/863- Positionsdarstellung

Am 4. Juni 2015 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union durch die delegierte Richtlinie 2015/863 eine Änderung des Anhangs II der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht.

Durch die regelmäßig durchgeführte Überprüfung des Anhangs II wurden die folgenden vier, unten aufgeführten fortpflanzungsgefährdenden Phthalate neu in die Liste mit aufgenommen. Für diese Phthalate gibt es inzwischen ungefährlichere Ersatzstoffe.

In Klammern die zulässige Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozenten.

  • Bis(2-ethylhexyl) phthalate (DEHP) (0,1%)
  • Butyl benzyl phthalate (BBP) (0,1%)
  • Dibutyl phthalate (DBP) (0,1%)
  • Diisobutyl phthalate (DIBP) (0,1%)

In der aktuellen Veröffentlichung werden die Mitgliedstaaten dazu aufgeforderte die neue Regulierung bis zum 22.Juni 2019 in Kraft zu setzen. Für bestimmte Gerätegruppen wie medizinische Geräte, sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente, gelten die Beschränkungen erst ab 2021.

Der Gigler Elektronik GmbH sind die Anpassung und die relevanten Gültigkeitsdaten bekannt.


Gigler Elektronik GmbH

Referenz: Von der Kommission übertragene Richtlinie (EU) 2015/683 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2011/65 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste der verbotenen Stoffe

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:JOL_2015_137_R_0003&from=EN